Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für „Eberrad“ – Lastenräder für Ebersberg”

Das „Eberrad“ – Lastenfahrrad für Ebersberg ist ein kostenloses Angebot der Stadt Ebersberg und dem Träger und Verein Schwungrad Ebersberg e. V., das keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto fördern und stellen deshalb jeder volljährigen Person das Eberrad zur Verfügung. Wir bitten dich, so sorgsam wie möglich mit dem Eberrad umzugehen, damit  es so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung steht. Die hier vorliegenden  Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.

Allgemeines

Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines Eberrad Lastenfahrrads (im Weiteren “Fahrrad”) der Stadt Ebersberg und des Trägervereins Schwungrad Ebersberg e.V. (im Weiteren als “Anbieterin” bezeichnet) an registrierte Nutzer*innen (im Weiteren als “Nutzerin” bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des/der auf der Homepage unter dem Projekt „Eberrad“ genannten Fahrrads/Fahrräder erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin  Eigentumsrechte an dem Fahrrad. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Benutzungsregeln

Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird. Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades sind vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden. Das Fahrrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet. Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mit ausgeliehenem Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern. D.h. es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen. Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.

Haftung

Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen. Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Fahrrads oder einzelner Teile davon.

Kontakt

Sollte es etwas geben, von dem du als (potenzielle) Nutzerin glaubst, dass wir als Anbieterin es wissen sollten (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann ruf uns doch bitte an: +49-177-2421958 oder schreib uns eine Mail an: juergen.friedrichs@eberrad.de. Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen!

Die Anbieterin behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.

Informationen zum Gebrauch

  • Bitte gehe mit dem Lastenfahrrad sorgsam um.
  • Schließe das Lastenrad ordentlich an, wenn Du es nicht benutzt.
  • Überlade das Lastenrad nicht, wenn Du noch unsicher bist, fange mit geringen Lasten an.
  • Schnalle Kinder immer gut an, bestenfalls haben die Kinder einen Helm auf.
  • Sei vorsichtig mit großen Gegenständen, die oben herausschauen. Beim Fahren musst Du immer einen freien Blick haben.
  • Tipp für die erste Fahrt: Schaue nicht auf das Vorderrad, sondern immer dahin, wohin Du fährst!
  • Du wirst merken, dass sich das Lastenfahrrad ähnlich fährt wie ein gewöhnliches Fahrrad. Gerade ein zweirädriges Lastenfahrrad fährt sich leichter, als Du denkst.
  • Bedenke immer, dass das Lastenfahrrad bei voller Beladung einen längeren Bremsweg haben kann. Fahre also nicht zu schnell.

Im Schadensfall kannst du dich direkt an mich wenden (siehe Kontaktdaten aus dem Impressum). Wenn du mich nicht erreichst, bringe das Eberrad bitte unbedingt zu der Station zurück, an der du es ausgeliehen hast und informiere die Station schnellstmöglich über den Schaden.